Was beinhalten die Kosten?
Kosten des Gerichtsvollziehers
In zivilen und Handelssachen werden die Gerichtsvollzieherkosten geregelt durch den Königlichen Erlass vom 30/11/1976, der die Tarife jedes Schriftstücks oder Leistung festlegt. Sie werden jedes Jahr indexiert. Sie können die Tarife hier einsehen.
Die Kosten einer jeden Akte werden am Ende aufgeführt. Die Einzelkosten werden in der Regel im Rand wiedergegeben.
Gebühren, die den Kosten einer Gerichtsvollzieherurkunde entsprechen, sind seit 2012 einer MwSt. von 21% unterworfen. Wenn noch Gerichtskosten und Kosten Dritter dazukommen, werden diese vom Gerichtsvollzieher einfach weiterberechnet (manche Kosten sind von MwSt. befreit).
Liste der Kosten (nicht vollständig)
Gebühren
FF | Pauschale (variiert je nach Teilbetrag und der Hauptsumme des Falles) |
FF/5 | 1/4 Pauschale (zum Beispiel einer zusätzlichen Urkunde) |
DCOP | Gebühr für Eintragung in die Liste oder Administrationsgebühr (pro den Schriftstücken beigefügte Seite) |
PC | Reisekosten (des Gerichtsvollziehers, Pauschale je nach Gerichtsbezirk) |
VACS | Zeitaufwand für die Zustellung (Leistung des Gerichtsvollziehers für die Zustellung) |
DINF | Untersuchungskosten |
CAS | Benutzung des Zentralregisters der Beschlagnahmen (FCA) |
VAC | Beschlagnahme-Aufwand (Leistung des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Beschlagnahme |
TM | Zeugenaufwand (Leistung des Zeugen) |
PCTM | Reisekosten des Zeugen(Reisekosten) |
DASD | Mitteilung des Befehls oder der Beschlagnahme (Pflichtzahlung beim FCA) |
MLEV | Freigabebericht (Pflichtzahlung beim FCA) |
DOS | Aktengebühr (einmalige Gebühr) |
ART38 | Schreiben Art. 38 §1 Par. 3 (wenn der Gerichtsvollzieher niemanden im Wohnsitz antrifft) |
Kosten Dritter
FRN | Untersuchung des Nationalregisters |
FRL | Kosten für die Eintragung in die Liste (an die Gerichtskanzlei zu bezahlen) — ohne MwSt. |
ENR | Registergebühr (wenn die Hauptsumme höher ist als 1240 €) — ohne MwSt. |
TPL | Marke für die Sitzungsgebühr (auf Vorladungen von der Liste) |
TSV | Marke für den Verkaufssaal (auf dem Aushang) |
SERR | Kosten des Schlossers |
TRAD | Übersetzung |
Andere Kosten in Bezug auf das Auftreten des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher erhebt ebenfalls Proportionalkosten auf die Summe, die er einnimmt:
- Anzahlungsgebühr: wenn die Bezahlung der Schuld in mehreren Raten erfolgt, behält der Gerichtsvollzieher eine Anzahlungsgebühr auf die Summe jeder Einzelzahlung ein. Damit deckt er die zusätzlichen Verwaltungskosten die durch die Staffelung der Bezahlungen entsteht;
- Eintreibungskosten (oder auch Einziehungsgebühr): der Gerichtsvollzieher ist dazu ermächtigt, eine zusätzliche Gebühr von 1% einzubehalten (mit einer Höchst- und einer Niedrigstgrenze) auf allen von ihm eingetriebenen Summen, die von der zu zahlenden Hauptsumme abgezogen werden.
Laut Gesetz werden Ihre Bezahlungen an erster Stelle mit den Kosten des Gerichtsvollziehers verrechnet. Danach (außer in sozialen Sachen) mit den Verzögerungszinsen und an letzter Stelle mit der Hauptsumme (der Summe, die dem Gläubiger geschuldet wird). Einmal, wenn ein gerichtliches Eintreibungsverfahren eingeleitet wurde, können Sie sich also nicht mehr damit begnügen, Ihrem Gläubiger nur die Hauptsumme zu bezahlen, um die Eintreibung zu stoppen, denn das Gesetz belastet Sie mit allen Eintreibungskosten (also die Kosten des Gerichtsvollziehers) (Artikel 1017 und 1024 des Gerichtsgesetzbuches).
Andererseits ist es in Ihrem Interesse, Ihre Schuld so schnell wie möglich in regelmäßigen Monatszahlungen und in wesentlichen Summen zu begleichen, weil Sie so die Vervielfachung der Anzahlungsgebühr, der Sollzinsens und das Risiko des Wiederaufnehmens des mit zusätzlichen Kosten verbundenen Verfahrens vermeiden.